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Kurz notiert

Bund und Länder einigen sich auf Erleichterungen zum Hinweisgeberschutz

Bundestag und Bundesrat haben Mitte Mai das Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen. Zuvor hatten sich beide Parlamentskammern im Vermittlungsausschuss auf einen Kompromiss geeinigt. Dieser war wegen der Ablehnung des ersten Gesetzes im Bundesrat im Februar nötig geworden. Die Einigung sieht Erleichterungen im Sinne der Handwerksbetriebe vor:

  • Meldestellen werden nun nicht mehr dazu verpflichtet, anonyme Hinweise zu bearbeiten.
  • Interne Meldestellen genießen Vorrang vor externen Meldestellen. Da sie den jeweiligen Sachverhalten und Personen näher sind, können sie Hinweise sachgerechter einschätzen.
  • Die maximale Bußgeldhöhe wird auf 50.000 Euro halbiert.

Damit geht das Gesetz weit weniger über die zugrunde liegende EU-Richtlinie hinaus als ursprünglich von der Koalition vorgesehen.



Geplanter „Brückenstrompreis“ ignoriert Interessen des Handwerks

Anfang Mai hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck ein zweiteiliges Konzept für einen Industriestrompreis vorgelegt. Zunächst soll ein „Brückenstrompreis“ von sechs Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des Verbrauchs eingeführt und die Differenz zum Börsenstrompreis erstattet werden. Gelten soll dieses Instrument unter bestimmten Bedingungen ausschließlich für energieintensive Industrieunternehmen im internationalen Wettbewerb, inklusive neuer energieintensiver Transformationsindustrien. Später soll dieses Modell von einem „Transformationsstrompreis“ abgelöst werden. Dieser sieht Direktverträge zwischen Unternehmen und Herstellern kostengünstiger erneuerbarer Energien vor. Vor allem der „Brückenstrompreis“ bestätigt einmal mehr die Befürchtungen der HWK Schwaben: Der inländische Wettbewerb und damit die Interessen des Handwerks werden ignoriert. Wenn schon ein Industriestrompreis eingeführt werden soll, dann muss es eine faire Lösung geben. Sie muss energieintensive Handwerksbetriebe zwingend berücksichtigen.



Position des EU-Parlaments zum Lieferkettengesetz geht zu weit

Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat sich Ende April zum geplanten Lieferkettengesetz positioniert. Dies ist die Grundlage für den Beschluss des Parlaments Anfang Juni. Nach dem Willen des Ausschusses soll das Gesetz für Unternehmen mit über 250 Beschäftigten und einem Umsatz von über 40 Mio. Euro gelten. Damit geht der Ausschuss weit über die Vorstellungen von Kommission und Ministerrat hinaus. Zudem sollen die betroffenen Unternehmen nicht nur die Lieferkette im engeren Sinne, sondern die gesamte Wertschöpfungskette kontrollieren – auch wenn das Risiko gestaffelt werden soll. Mit dem deutlich ausgeweiteten Adressatenkreis wären nicht nur einzelne Handwerksbetriebe direkt, sondern viel mehr Handwerksbetriebe indirekt von Informationspflichten betroffen – und zwar für einen deutlich größeren Kontrollbereich. Umso wichtiger ist es, dass das Risiko nach Ländern gestaffelt wird. Gerade die EU-Staaten weisen im internationalen Vergleich höchste Menschenrechts- und Umweltstandards auf. Es ist zu erwarten, dass die Mitgliedsstaaten in den anstehenden Verhandlungen die weitreichenden Vorschläge des Parlaments abmildern werden.



Meiste Handwerksbetriebe von Inklusionsgesetz ausgenommen

Ende April hat der Bundestag das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts verabschiedet. Der Bundesrat hat es Mitte Mai bestätigt. Im Kern entspricht das Gesetz dem Entwurf von Dezember 2022:

  • Die monatlichen Abgaben je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen werden erhöht.
  • Es wird eine weitere Kategorie eingeführt: Wenn ein Unternehmen keine Schwerbehinderten beschäftigt, fällt die Abgabe etwa doppelt so hoch aus wie die bisherige Maximalabgabe.
  • Im Gegenzug zu diesen Verschärfungen werden zum einen die Bedingungen verbessert, um schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.
  • Zum anderen fallen die Strafen bei Zuwiderhandlungen geringer aus als bislang.

Da das Gesetz nur für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten gilt, sind über 90 Prozent der Handwerksbetriebe von diesen Regelungen ausgenommen.



Stand: 19.05.23

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