Kugelschreiber Unterschrift
PRILL Mediendesign - Fotolia

Kurz notiert

Engere Kooperation mit dem Unterallgäu nach Gespräch mit Landrat Eder

Anfang Februar besuchten der Unterallgäuer Landrat Alex Eder und sein Sachgebietsleiter für Regionalentwicklung, Wirtschaftsförderung und Tourismus, Michael Stoiber, die HWK Schwaben. HWK-Präsident Hans-Peter Rauch und Hauptgeschäftsführer Ulrich Wagner informierten ihre Gäste über die aktuellen Planungen für den Tag des Handwerks. Eder sicherte zu, die HWK bei dessen Umsetzung zu unterstützen. Darüber hinaus stellten Rauch und Wagner das Beratungsangebot der HWK vor. Stoiber erklärte, in Gesprächen mit Betrieben auch auf das Angebot der HWK zu verweisen. Die Gesprächspartner waren sich darin einig, Unternehmen im Unterallgäu noch intensiver als bisher gemeinsam zu begleiten. Anschließend besichtigten Eder und Stoiber das neue Bildungszentrum der HWK in Augsburg. Rauch und Wagner verwiesen darauf, dass auch diese Einrichtung in den Tag des Handwerks eingebunden sei. Nach den dortigen Investitionen der vergangenen Jahre werde bald der Standort in Memmingen modernisiert. Davon werde auch das Unterallgäu profitieren.



HWK fordert schnellen Beschluss zur kostenfreien Meisterausbildung

Jüngst haben Politiker*innen von CSU und Freien Wählern eine kostenfreie Meisterausbildung in Bayern angekündigt. Wann und wie dieses Ziel umgesetzt werden soll, bleibt jedoch vage. Die HWK Schwaben hat daher an mehrere Abgeordnete appelliert, die kostenfreie Meisterausbildung noch vor der bayerischen Landtagswahl im Oktober zu beschließen und sich zuvor mit dem Bund abzustimmen. Das betrifft zum einen das gleichlautende Ziel der Bundesregierung, das im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP formuliert ist. Zum anderen müssen der bayerische Meisterbonus und das Aufstiegs-BAföG auf Bundesebene aufeinander abgestimmt werden. Mit einem zügigen Beschluss wäre das Handwerk mit einer langjährigen Forderung erfolgreich.

 

Stopp des Hinweisgeberschutzgesetzes bietet Chance für Verbesserungen

Mitte Februar hat der Bundesrat das Gesetz gestoppt, das der Bundestag im Dezember bereits beschlossen hatte. Die Länder mit Regierungsbeteiligung der Unionsparteien haben dem Gesetz deshalb nicht zugestimmt, weil sie unverhältnismäßig hohe bürokratische und finanzielle Lasten für Unternehmen befürchten. Das Handwerk teilt diese Kritik, auch wenn das Ziel des Gesetzes durchaus nachvollziehbar ist. Der weitere Prozess ist noch offen. Eine Option ist, dass Bundestag und Bundesrat einen Kompromiss im gemeinsamen Vermittlungsausschuss suchen. Eine andere Option, die aus Kreisen der Koalitionsparteien erwogen wird, ist ein Gesetzgebungsverfahren ohne Zustimmungspflicht des Bundesrates. Im ersten Fall wäre die Chance auf Verbesserungen im Sinne der Unternehmen größer als im zweiten Fall. Druck auf das weitere Verfahren könnte die nun von der EU-Kommission beim Europäischen Gerichtshof eingereichte Klage gegen die Bundesrepublik ausüben. Denn sie hatte die Frist zur Umsetzung der sogenannten Whistleblower-Richtline bis Ende 2021 verstreichen lassen. Das Hinweisgeberschutzgesetz hätte diese Richtlinie nun verspätet umsetzen sollen.



Bayerische Energie-Härtefallhilfe verzögert sich weiter

Ende Januar hat der Haushaltsausschuss des Bundestages die ersten Mittel für die Energie-Härtefallhilfen der Länder für KMU freigegeben. Entgegen vorheriger Vereinbarungen sollten davon allerdings nicht-leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl und Pellets ausgenommen werden. Anfang Februar hat der Ausschuss nun seine Entscheidung korrigiert – auch nach heftigem Protest aus dem Handwerk. Denn ein Drittel der bayerischen Handwerksbetriebe, die mit Öl oder Pellets heizen, wären dadurch benachteiligt gewesen. Wegen geänderter Randbedingungen müssen sich Bund und Länder dennoch erneut abstimmen. Somit konnte die Energie-Härtefallhilfe in Bayern nicht wie geplant Ende Januar beginnen. Dabei sollte das Programm ursprünglich auch die „Winterlücke“ bis zum Start der Energiepreisbremsen im März überbrücken. Ein wirksames Programm muss dennoch oder gerade deshalb schnellstens umgesetzt werden. Denn trotz gefallener Energiepreise können einige Betriebe weiterhin ihre Energiekosten nicht allein schultern.



Anhaltende Belastung des Handwerks mit dem Solidaritätszuschlag

Ende Januar hat der Bundesfinanzhof (BFH) geurteilt, dass die Regelungen zum Solidaritätszuschlag noch verfassungsgemäß sind. Dies gilt zumindest für die Jahre 2020 und 2021, worauf sich die Klage bezog. Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass

  1. eine Ergänzungsabgabe nicht zwingend auf einen kurzen Zeitraum befristet sein muss,
  2. der Zweck des Solidaritätszuschlags noch vorhanden ist,
  3. die Abgabe nach sozialpolitischen Kriterien ausgestaltet werden kann und
  4. die Teilabschaffung im Jahr 2021 als Einstieg in den Ausstieg zu werten ist.

Das Handwerk sieht das Urteil kritisch. Denn der Solidaritätszuschlag wird nicht nur auf hohe Einkommen, sondern auch auf die Körperschaftsteuer weiter erhoben. Damit werden Betriebe nach wie vor über das ohnehin schon hohe Niveau der Unternehmenssteuern in Deutschland hinaus belastet. Es ist nahezu ausgeschlossen, dass vor der nächsten Bundestagswahl der Solidaritätszuschlag auf politischem Wege vollständig abgeschafft wird. Nur das Bundesverfassungsgericht könnte dies ändern. Eine Klage ist anhängig. Die Beschwerdeführer vor dem BFH könnten folgen.



Umfrage zur Ausbildung im Handwerk zeigt Handlungsbedarf an Schulen auf

Ende Januar hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) die Ergebnisse einer Umfrage zur Ausbildung veröffentlicht. Darin geben 14 Prozent der befragten Betriebe an, mangels Bewerbungen aktuell nicht auszubilden. Von dem einen Drittel ausbildungswilliger Firmen konnte die Hälfte keinen angebotenen Ausbildungsplatz besetzen. Von diesen ausbildungswilligen Unternehmen fordern 71 Prozent eine verstärkte Berufsorientierung an Schulen. Der ab diesem Schuljahr verpflichtende Tag des Handwerks an allen allgemeinbildenden weiterführenden Schulen in Bayern ist auf diesem Weg ein wichtiger Schritt. Neben der zu geringen Zahl beklagen die ausbildenden Betriebe auch mangelnde Grundkenntnisse der Auszubildenden. Drei Viertel dieser Unternehmen stellt in den letzten Jahren verschlechterte Fähigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechnen fest. Daher fordert mehr als jeder zweite Ausbildungsbetrieb solidere Grundkenntnisse. Dieser Forderung hat sich die HWK Schwaben gegenüber Landtagsabgeordneten angeschlossen. Unsere Botschaft: Ausbildungsbetriebe sind keine Reparaturbetriebe für Versäumnisse in Elternhäusern und im Bildungssystem.



Stand: 16.02.23

Joachim Schneider

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1289

Fax 0821 3259-21289

joachim.schneider--at--hwk-schwaben.de