Wärmepumpe
pixabay

Heizungsgesetz in der Sommerpause

Auf gute Fördermaßnahmen kommt es jetzt an

Das neue Gebäudeenergiegesetz, auch Heizungsgesetz genannt, sollte eigentlich am 7. Juli 2023 vom Bundestag beschlossen werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Verabschiedung jedoch in einem Eilverfahren gestoppt. Das Gesetz soll nun im September auf den Weg gebracht werden.

Dabei ist es wichtig zu wissen, dass die Förderungen zum Heizungstausch nicht im Gebäudeenergiegesetz selbst geregelt werden, sondern in der Richtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG), die ebenfalls angepasst werden soll. Wenn das neue Heizungsgesetz nun tatsächlich im Herbst beschlossen wird, ist aus Sicht der HWK entscheidend, dass auch die Fördermaßnahmen schnellstmöglich angepasst werden und nicht erst Monate später. Die Zeit in den Sommermonaten, in der das Gesetzesvorhaben pausiert, sollte deshalb von den Regierungsparteien genutzt werden: Denn nur mit einem klaren Förderkonzept, das schnell auf den Weg gebracht wird, können Betriebe ihre Kunden verlässlich beraten und das Heizungsgesetz praktisch umsetzen.



Die Förderung lässt sich kombinieren

Folgende Förderbausteine sollen nach derzeitigem Stand beibehalten oder neu eingeführt werden:

  • Eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten erhält jeder Haushalt, der eine klimafreundliche Heizung einbaut.(besteht bereits)
  • Wohneigentümer mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal etwa 40.000 Euro bekommen eine zusätzliche Förderung von 30 Prozent.
  • Wer seine alte Heizung früher austauscht, als er gesetzlich dazu verpflichtet ist, erhält zusätzlich 20 Prozent Förderung.

Die staatlichen Förderbestandteile sollen alle miteinander kombinierbar sein – allerdings bis maximal 70 Prozent der Gesamtkosten und einer Höchstsumme von 21.000 Euro. Dazu gehört auch der sogenannte Innovationsbonus, der bereits jetzt besteht: Für die Nutzung von natürlichen Kältemitteln oder Erd-, Wasser- oder Abwasserwärme bei Wärmepumpen gibt es eine Förderung in Höhe von 5 Prozent. Neben den zusätzlich geplanten und bestehenden Zuschüssen sind zudem spezielle Förderkredite für den Heizungstausch abrufbar (z. B. KfW-Kredite) sowie Möglichkeiten, die Kosten steuerlich geltend zu machen. Beim Heizungstausch können grundsätzlich verschiedene Heizungsarten gefördert werden, sofern sie die Vorgabe erfüllen, zu 65 % CO2-neutral zu sein.



Planungssicherheit ist entscheidend

Für die erfolgreiche Umsetzung des geplanten Gebäudeenergiegesetzes wird eine ausgewogene Förderkulisse sehr ausschlaggebend sein. Aus Sicht der HWK sollte bei den maximal förderfähigen Investitionskosten noch nachgebessert werden. Am wichtigsten ist aber, dass das neue Heizungsgesetz und die Einführung der zugehörigen Förderungen zeitlich nicht auseinanderklaffen. Denn Betriebe und deren Kundschaft brauchen vor allem Planungssicherheit.

Stand: 26.07.23

Joachim Schneider

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1289

Fax 0821 3259-21289

joachim.schneider--at--hwk-schwaben.de