Bauarbeiten Solaranlage
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Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz deutlich verbessert

Mehr Technologieoffenheit, aber noch vieles ungeklärt

Nach massiven Protesten am ersten Aufschlag für das Gebäudeenergiegesetz, das auch als Heizungsgesetz bezeichnet wird, ist deutlich nachgebessert worden. Der Gesetzentwurf wurde am 15. Juni 2023 in den Bundestag eingebracht, wird nochmals überarbeitet und konkretisiert und in den Fachausschüssen beraten. Die Regierungskoalition möchte das Gesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschieden. Die neuen Regeln sollen dann zum 1. Januar 2024 gelten.

Aus Sicht der HWK wurde der Gesetzentwurf an wesentlichen Stellen korrigiert und damit der Kritik auch aus dem Handwerk Rechnung getragen.

  • Mehr Technologieoffenheit:
    Neben der favorisierten Wärmepumpe, die sich allerdings nicht für alle Häuser und Wohnungen eignet, werden nun auch andere Heizungstechnologien erlaubt. So soll, gerade für Bayern wichtig, das Heizen mit Holzpellets weiterhin möglich sein. Auch Gasheizungen dürfen weiter verbaut werden, solange sie auf Wasserstoff umrüstbar sind.
  • Übergangsfristen verlängert:
    Die Vorgabe, dass neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, soll ab 2024 nur noch für Neubauten gelten. Für Bestandsgebäude kommt die Pflicht zum Umrüsten erst dann zum Tragen, wenn die alte Heizung kaputt ist und die Kommune eine Wärmeplanung erstellt hat. Je nach Größe der Kommune haben Städte und Gemeinden bis zum Jahr 2028 Zeit, solche Wärmeplanungen vorzulegen. Bis dahin können alte Gasheizungen durch neue ersetzt werden. Ob das wirtschaftlich sinnvoll ist, sollte dennoch genau geprüft werden.

Die Verknüpfung des Gebäudeenergiegesetzes mit der kommunalen Wärmeplanung ist absolut richtig. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird gerade erarbeitet. Denn erst wenn klar ist, wo ggf. neue Fernwärmenetze entstehen, können Hausbesitzer überlegen, welche Heiztechnologie wirtschaftlich sinnvoll ist.

Doch vieles ist derzeit noch ungeklärt. Wie hoch wird insgesamt das öffentliche Fördervolumen für die Umrüstung von Heizungen sein? Wie hoch sind die Fördersätze (Zuschüsse zwischen 30 und 70 Prozent sind angedacht) und wie sehen die Ausnahmetatbestände aus, um finanzielle Überforderungen zu vermeiden? Im weiteren Gesetzgebungsverfahren müssen diese offenen Punkte noch geklärt werden. Wichtig für die Handwerksbetriebe wie auch Hauseigentümer und Mieter ist Planungssicherheit, damit die derzeitige Verunsicherung endet und wieder sachlich und ausgewogen diskutiert und geplant werden kann.

Stand: 26.06.23

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