Innovation
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Mit Geld vom Staat Ideen verwirklichen!

Mit Geld vom Staat was Großes machen - der Innovationsgutschein Bayern!

Eine hohe Anzahl von technischen Innovationen stammt aus dem Handwerk. Allerdings werden viele gute und innovative Ideen nicht weiterverfolgt. Die Gründe liegen oft beim finanziellen Aufwand für die Umsetzung der Innovationen. Hier kann der Innovationsgutschein Bayern schnell und einfach helfen: Handwerksbetriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern können ohne großen bürokratischen Aufwand einen Innovationsgutschein beantragen und damit bis zu 60% Zuschuss für externe Entwicklungsdienstleistungen erhalten!



Innovationsgutscheine werden in zwei Varianten angeboten:

  • Der Innovationsgutschein Standard unterstützt die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bzw. die wesentliche Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen im Bereich technischer bzw. technologischer Innovationen. Die zuwendungsfähigen Kosten betragen mind. 4.000 Euro und maximal 30.000 Euro.
  • Der Innovationsgutschein Spezial eröffnet die Möglichkeit, Projekte mit einem erhöhten Finanzbedarf durchzuführen, die eine hochspezialisierte Begleitung (Universität, Forschungseinrichtung) benötigen.


Voraussetzungen und Förderhöhe in Kürze:

 

IG Standard   IG Spezial
Förderfähige Projekte (u.a.)
  • (technische) Machbarkeitsstudie
  • Konstruktionsleitungen
  • Prototypenbau
  • Designstudien
  • Produkttests
Fördervoraussetzungen
  • Vorliegen einer technischen Innovation
  • Projekt ist geplant, aber noch keine Aufträge vergeben
  • Beauftragung eines externen Forschungs- und Entwicklungsdienstleisters
  • Vorliegen einer technischen Innovation
  • Projekt ist geplant, aber noch keine Aufträge vergeben
  • Beauftragung eines externen Forschungs- und Entwicklungsdienstleisters
  • Votum durch unabhängigen Fachmann
Zuwendungsfähige Kosten4.000 bis 30.000 Euro   30.000 bis 80.000 Euro
Förderquote   

Grundsätzlich 40%, zzgl. jeweils 10%, wenn

  • eine Hochschule/ Forschungseinrichtung beauftragt wird und/oder

  • der Unternehmenssitz in einem Gebiet "mit besonderem Handlungsbedarf" liegt und/oder

  • das Unternehmen weniger als 10 Mitarbeiter hat,

jedoch maximal 60%

Grundsätzlich 50%


Ein Unternehmen kann innerhalb von 24 Monaten maximal drei Innovationsgutscheine erhalten.



Wer ist antragsberechtigt?

Gefördert werden alle Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern und maximal 10 Millionen Euro Umsatz/Jahresbilanz mit Sitz/Niederlassung in Bayern. Ebenso werden Gründer gefördert.



Hier finden Sie weiteres Informationsmaterial und den Link zur Antragstellung:





Martin Melanie

Melanie Martin

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1570

Fax 0821 3259-21570

melanie.martin--at--hwk-schwaben.de