Fliesen- Platten- und Mosaikleger
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PressemitteilungRückvermeisterung: Neues Gesetz nun offiziell in Kraft

Wiedereinführung der Meisterpflicht in 12 Gewerken



Länger als ein Jahr haben Handwerksvertreter und Politiker an dem Gesetz zur Wiedereinführung der Meisterpflicht gearbeitet. Ende Dezember hat es die Große Koalition offiziell verabschiedet. Nachdem die Novelle der Handwerksordnung am 13. Februar im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, ist das Gesetz seit dem 14. Februar offiziell in Kraft.

41 Berufe waren bisher in der Anlage A der Handwerksordnung gelistet, nun kommen zwölf weitere hinzu. Für diese Gewerke gilt ab sofort die Zulassungspflicht, das heißt, dass ein Meisterbrief für die Gründung eines Betriebes notwendig ist.

Die Befürworter des neuen Gesetzes erwarten sich einen besseren Verbraucherschutz und eine höhere Qualität der handwerklichen Dienstleistungen. Außerdem soll eine bessere und höhere Ausbildungsleistung gewährleistet werden.

Hans-Peter Rauch, Präsident der Handwerkskammer für Schwaben freut sich über diese Entwicklung: „Die Rückkehr zur Meisterpflicht begrüßen wir außerordentlich. Wenigstens zum Teil werden Fehler der Vergangenheit revidiert. Doch dabei darf es nicht bleiben. Auch in weiteren Gewerken muss die Meisterpflicht wieder eingeführt werden. Diese Gesetzesänderung ist auch ein starkes Signal für die Nachwuchssicherung. Meisterbetriebe sind in der Regel auch Ausbildungsbetriebe. Nur so bleiben Wissen und Fertigkeiten im Handwerk erhalten.“ Dem stimmt auch Ulrich Wagner, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer für Schwaben (HWK) zu. "Endlich ein Schritt in die richtige Richtung. Die Wiedereinführung der Meisterpflicht dient vor allen Dingen dem Verbraucher, denn Meisterbetriebe stehen für hohe Qualität im Handwerk und bieten dem Verbraucher Sicherheit.“

Für bereits bestehende Unternehmen gibt es einen Bestandsschutz. Betriebe, die am 13. Februar 2020 eines oder mehrere der obigen Handwerke ausübten, fallen für diese Gewerke unter eine spezielle Bestandschutzregelung. Diese ist aber betriebs- und nicht personenbezogen. Das heißt, dass im Falle einer Löschung des Betriebs der Bestandschutz wegfällt und auch später nicht wiederauflebt.

 

In diesen 12 Handwerksberufen gilt nun wieder die Meisterpflicht

Behälter- und Apparatebauer
Betonstein- und Terrazzohersteller
Böttcher
Drechsler und Holzspielzeugmacher
Estrichleger
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
Glasveredler
Orgel- und Harmoniumbauer
Parkettleger
Raumausstatter
Rollladen- und Sonnenschutztechniker
Schilder- und Lichtreklamehersteller
 

Bei der Novelle der Handwerksordnung im Jahr 2004 war in 53 Gewerken die Meisterpflicht abgeschafft worden. Seitdem waren in einigen Handwerksberufen die Zahl der Meister und auch die Ausbildungsleistung deutlich zurückgegangen. Zahlreiche Handwerksvertreter hatten sich daher für die Wiedereinführung der Meisterpflicht eingesetzt und zeigten sich erfreut, dass das neue Gesetz nun in Kraft ist.

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