Einweg Getränkebecher Kaffee
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Neue Kennzeichnungsvorschriften für Einweg-Getränkebecher

Bei der Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung (EWKKennzV) geht es unter anderem um die Kennzeichnung von Einwegkunststoffgetränkebechern. Diese müssen ab dem 3. Juli 2021 gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung soll die Verbraucherinnen und Verbraucher darauf hinweisen, dass die genannten Produkte Kunststoff enthalten, welcher Entsorgungsweg zu vermeiden ist und welche Umweltfolgen eine unsachgemäße Entsorgung hat.

Dabei gibt es keine Schwellengrenze, sodass auch Becher mit einer Kunststoffbeschichtung unabhängig des Anteils der Beschichtung am Gesamtprodukt gekennzeichnet sein müssen.

Mit der Verordnung wird EU-Recht in nationales Recht umgesetzt. Ziel ist es, die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt zu verringern. Die Verordnung wurde mittlerweile im Bundestag beraten. Sie bedarf jedoch noch der Zustimmung des Bundesrates. Der Bundesrat wird sich mit der Verordnung voraussichtlich am 7. Mai 2021 befassen, sodass die Verordnung am 3. Juli 2021 in Kraft treten kann.



Wie wird die Verordnung in Handwerksbetrieben umgesetzt?

Die Kennzeichnung muss ab dem 3. Juli 2021 bereits auf dem Getränkebecher vorhanden sein, bevor dieser in Verkehr gebracht wird. Für Handwerksbetriebe bedeutet das, dass beim Einkauf der Becher ab diesem Zeitpunkt darauf geachtet werden muss, dass eine Kennzeichnung auf dem Becher vorhanden ist. Bis zum 3. Juli 2022 kann die Kennzeichnung als Aufkleber, ab dem 4. Juli 2022 muss diese in gedruckter Form auf dem Becher existieren. Wenn Getränkebecher ohne Kennzeichnung vor dem 3. Juli 2021 erworben wurden, können diese aufgebraucht werden.

Weitere Informationen zur EWKKennzV können Sie auch auf einer vom Bundesumweltministerium eingerichteten FAQ-Liste einsehen.

Martin Melanie

Melanie Martin

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