Integration 4
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Wir beraten Sie und helfen weiter!Fördermöglichkeiten für Geflüchtete



Von A wie 'Ausbildungsbegleitende Hilfe' bis Z wie 'Zuschuss'

Für die Integration von Zuwanderern und Geflüchteten steht eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Hier finden Sie eine Übersicht und erste Informationen. Für Detailfragen kontaktieren Sie bitte unser Team "Migration, Flucht und Asyl".



Assistierte Ausbildung (AsA)

Geflüchtete mit einer Aufenthaltserlaubnis können grundsätzlich durch AsA gefördert werden.

Seit 1.9.2019 besteht ein prinzipieller Zugang für alle Personen, die Zugang zu einer Ausbildung haben.
D.h. die Zeiten des Voraufenthalts für Personen mit Duldung (alt: 12 Monate) bzw. für Asylbewerber*innen mit guter Bleibeperspektive (alt: 3 Monate) entfallen! 

Ob im Einzelfall die Voraussetzungen für eine Förderung gegeben sind, klären Sie am besten mit dem Arbeitgeber-Service der Agenturen für Arbeit vor Ort.

















Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis können grundsätzlich durch BAB gefördert werden.

Personen mit Duldung können nach einem Voraufenthalt von 15 Monaten durch BAB gefördert werden.

Asylbewerber*innen mit guter Bleibeperspektive erhalten seit 1.9.2019 BAB nur, wenn sie ihre Ausbildung vor dem 31.09.2019 begonnen haben und BAB vor dem 31.12.2019 beantragt wurde.











Einstiegsqualifizierung (EQ)

Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis dürfen grundsätzlich an einer EQ teilnehmen. Hier müssen Sie keine Besonderheiten berücksichtigen.

Geduldete dürfen ab dem 1. Tag der Duldung mit Zustimmung der Ausländerbehörde an einer EQ teilnehmen.

Asylbewerber*innen dürfen mit Zustimmung der Ausländerbehörde ab dem 4. Monat des Aufenthalts an einer EQ teilnehmen.

Hier finden Sie mehr Informationen zur Einstiegsqualifizierung.







Fit for Work 

Die Ausbildungsinitiativen Fit for Work der Bayerischen Staatsregierung ist eine Förderung für Betriebe, die junge Menschen mit verringerten Chancen auf dem Ausbildungsmarkt ausbilden. Voraussetzung hierfür ist der Sitz oder Niederlassung des Betriebs in Bayern.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.







Sprachförderung

Für eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung sollte von einem Sprachniveau bei Beginn der Ausbildung von mindestens B1 nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen ausgegangen werden. Bis zur Abschlussprüfung sollte sich das Niveau auf mindestens B2 entwickeln.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bietet umfangreiche Programme zum Thema Deutsch lernen. Agentur für Arbeit und Jobcenter unterstützen mit entsprechenden Maßnahmen.

Kostenfreie Online-Angebote können eine Alternative zu einem Präsenzkurs sein:





 Unser Tipp:

Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen unter: www.europaeischer-referenzrahmen.de



Berufssprachkurse im Überblick



Zuschüsse

Für Fachkräfte und Helfer gewährt die Agentur für Arbeit im Einzelfall finanzielle Unterstützung. Wenden Sie sich bitte direkt an Ihr regionales Arbeitergeber-Service der Arbeitsagentur.