Titel_Elektroniker (4)
Marketing Handwerk GmbH

Chefsache: Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

Die regelmäßige Prüfung Ihrer elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nach der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 3 ist generell vorgeschrieben. Diese gilt für jedes Unternehmen unabhängig davon, ob Sie Mitarbeiter beschäftigen oder nicht. Die Überprüfung muss von einer befähigten Elektrofachkraft erfolgen und dokumentiert werden.

Der Hauptgrund für die regelmäßige Überprüfung Ihrer elektrischen Anlagen und Betriebsmittel liegt vor allem darin, dass Mitarbeiter nicht durch unsichere elektrische Anlagen und Betriebsmittel gefährdet werden, allerdings besteht auch die Gefahr, dass Sie Ihren betrieblichen Versicherungsschutz durch ungeprüfte Elektrogeräte verlieren.

Verursacht beispielsweise ein ungeprüftes Elektrogerät einen Brandschaden, kann es durchaus passieren, dass Ihre betriebliche Versicherung die Übernahme der entstandenen Kosten verweigert. Hier kann es sich schnell um mehrere tausend Euro handeln.

Die regelmäßigen Überprüfungen Ihrer elektrischen Anlagen und Betriebsmittel führt der ausgebildete Elektrofachbetrieb durch. Dadurch können Sie sicher gehen, dass Sie und Ihre Mitarbeiter mit sicheren Geräten umgehen und Sie im Falle eines Schadens nachweisen können, dass Ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel gemäß den Vorschriften geprüft wurden.

Detaillierte Informationen zur Vorschrift finden Sie hier: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Online-Broschüre

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